Im Gebäude des Amtsgerichts Steinfurt wird das Tragen einer FFP2- oder Medizinische-Maske empfohlen.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten zu prüfen, ob für ihre Anliegen beim Amtsgericht Steinfurt ein Besuch vor Ort oder einen direkten Kontakt notwendig macht.
Sollten Sie Ihr eigenes Anliegen per Telefon, Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen können, so bittet das Amtsgericht Steinfurt, dies zu tun.

Beachten Sie auch die besonderen Hinweise für die Teilnahme an Zwangsversteigerungsterminen. 

Für viele Anliegen finden Sie unter https://www.justiz.nrw/BS/formulare/index.php Formulare, die Sie verwenden können.