Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.

Hierzu weist das Amtsgericht Steinfurt auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
• bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort
oder
• bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Kirchenaustritt externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Einen Termin zum Kirchenaustritt beim Amtsgericht Steinfurt könne Sie online unter ONLINE-TERMINVERGABE externer Link, öffnet neues Browserfenster buchen.