Sprechzeiten:
Um unvorhersehbare Wartezeiten zu vermeiden, wird vor der Nutzung der Sprechzeiten in allen Angelegenheiten eine Terminabsprache empfohlen.
Montag – Freitag: von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich: von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
ansonsten nach vorheriger Vereinbarung
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über vorgenannte Zeiten hinaus möglich, bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls an das Personal in der Eingangskontrolle.
Hinweis für Zeugen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Zeugenanweisungsstelle in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 zeitweise nicht besetzt sein kann.
Für Rechtsuchende in rechtlichen Eilfällen sowie Angehörige rechts -und steuerberatender Berufe, einer Behörde oder öffentlichen-rechtlichen Körperschaft in dienstlichen Angelegenheiten gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass zu den Sicherheitsmaßnahmen im Justizgebäude auch eine Personenkontrolle an allen Eingängen gehört und dies zu Zeitverzögerungen - insbesondere bei Terminen - führen kann.