Nachtbriefkasten Quelle: Amtsgericht Steinfurt

Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, welcher durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtung ermöglicht es,  Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.

Bei Schriftsätzen, die für das Grundbuchamt bestimmt sind, ist jedoch zu beachten, dass für die Rangbestimmung mehrerer Anträge, die ein Grundstück oder Recht betreffen (§ 17 Grundbuchordnung), der Eingang bei der Grundbuchgeschäftsstelle maßgebend ist. Sie sollten daher in Zweifelsfällen zu den Dienstzeiten direkt in der Grundbuchgeschäftsstelle abgegeben werden.

Mahnanträge

sind bei der

Zentralen Mahnabteilung
Hagener Straße 145
58099 Hagen

fristwahrend einzureichen. (Ein Eingang beim Amtsgericht Steinfurt ist nicht fristwahrend.)

Hinweise zum Mahnverfahren online