Schiedspersonen für Ochtrup

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Volkery, AndreasAm Kolk 7
48607 Ochtrup
Tel.-Nr.: 02553 721980
Bezirk I
Stadt
Westphal, MatthiasGeschwister-Scholl-Str. 4
48607 Ochtrup
Bezirk II
alle Bauerschaften des Stadtteils Ochtrup sowie Langenhorst und Welbergen
Weitere anerkannte Gütestellen für Ochtrup
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Ochtrup
Prof.-Gärtner-Straße 10, 48607 Ochtrup
Tel.-Nr.: 02553 73-0 , Telefax: 02553 73-200
E-Mail: post@ochtrup.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung