Schiedspersonen für Ochtrup
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Volkery, Andreas | Am Kolk 7 48607 Ochtrup Tel.-Nr.: 02553 721980 | Bezirk I Stadt |
| Westphal, Matthias | Geschwister-Scholl-Str. 4 48607 Ochtrup | Bezirk II alle Bauerschaften des Stadtteils Ochtrup sowie Langenhorst und Welbergen |
Stadt Ochtrup
Prof.-Gärtner-Straße 10, 48607 Ochtrup
Tel.-Nr.: 02553 73-0 , Telefax: 02553 73-200
E-Mail: post@ochtrup.de
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Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung
