Warnung vor Betrugsversuchen – Gefälschte Kostenrechnungen im Umlauf
Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.
Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“, „Industrie & Handelsregister“ oder auch "Zentrale Zahlstelle Hamburg/München" auf.
Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte beachten Sie, dass das Landeswappen allein kein Garant für die Richtigkeit einer Rechnung ist!
Auch Grußformen wie "Hochachtungsvoll, Dr. [Name], Richter am Amtsgericht [Name des Gerichts]" werden in betrügerischen Zahlungsaufforderungen häufig verwendet.
Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Zahlungen für Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden aus-nahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt, es handelt sich niemals um ausländische Konten, so dass die IBAN stets mit "DE" beginnt.
Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.
Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechnung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain „handelsregister.de“ ggf. nur geringfügige Abweichungen aufweist.
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts.
Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.
Warnung vor Betrugsversuchen – betrügerisches Vorgehen bei Anforderung eines Handelsregisterauszuges im Internet
Hierzu teilt die Präsidentin des Oberlandesgerichts in Hamm mit Verfügung vom 14.11.2023 (3822 - 15.213) mit:
"Es wird von einer Betrugsmasche im Hinblick auf die Erlangung von Handelsregisterauszügen berichtet. Über die Internetseite „Handesl-Reg.Por-tal.de“ – welche jedoch derzeitig nicht mehr aufrufbar ist habe die Eingabeverfasserin einen aktuellen Handelsregisterauszug der Unternehmung „XXX-Metallbau“ angefordert, welchen sie dann – nur mittels Kreditkarte – bezahlen sollte, was sie auch tat. Im Rahmen der Zustimmung zu den AGBs habe sie – mit dem Setzen eines Häkchens - jedoch ein Abo abgeschlossen, welches sie monatlich zu einer Zahlung von 749 € verpflichtet habe."